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   LG Kaiserslautern, 04.04.2006 - 1 S 145/05   

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https://dejure.org/2006,11939
LG Kaiserslautern, 04.04.2006 - 1 S 145/05 (https://dejure.org/2006,11939)
LG Kaiserslautern, Entscheidung vom 04.04.2006 - 1 S 145/05 (https://dejure.org/2006,11939)
LG Kaiserslautern, Entscheidung vom 04. April 2006 - 1 S 145/05 (https://dejure.org/2006,11939)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rabüro.de

    Zur Reichweite der Beobachtungspflicht von Übungsleitern einer Kinderturnstunde

  • RA Kotz

    Turnstunde - Verletzung - Haftung der Übungsleiter

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Schadensersatz und Schmerzensgeld wegen einer Aufsichtspflichtverletzung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • IWW (Kurzinformation)

    Vereinshaftung - Gericht verschärft Haftung für Unfälle von Kindern

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 20.03.2001 - VI ZR 325/99

    Feststellungsinteresse für immaterielle Zukunftsschäden

    Auszug aus LG Kaiserslautern, 04.04.2006 - 1 S 145/05
    Die Begründetheit der begehrten Feststellung (§ 256 ZPO) folgt daraus, dass die erlittene Verletzung unstreitig zu einer "deutlichen Verkürzung und Dislokation des Knochenschafts" geführt hat, so dass Spätfolgen nicht als ausgeschlossen betrachtet werden können (vgl. in diesem Zusammenhang BGH MDR 2001, 764, VersR 1991, 779, und NJW-RR 1989, 1367).
  • BGH, 26.03.1997 - IV ZR 91/96

    Vernehmung von Zeugen zum Beweis des äußeren Bildes eines Kfz-Diebstahls

    Auszug aus LG Kaiserslautern, 04.04.2006 - 1 S 145/05
    Doch kann allein auf ihre Ausführungen eine Überzeugungsbildung nicht gestützt werden (vgl. in diesem Zusammenhang auch BGH, Beschluss vom 26. März 1997, Az.: IV ZR 91/96, sowie OLG Hamm, Urteil vom 28. August 1997, Az.: 6 U 202/96).
  • BGH, 19.03.1991 - VI ZR 199/90

    Auswirkungen eines ärztlichen Behandlungsfehlers; Einholung eines ärztlichen

    Auszug aus LG Kaiserslautern, 04.04.2006 - 1 S 145/05
    Die Begründetheit der begehrten Feststellung (§ 256 ZPO) folgt daraus, dass die erlittene Verletzung unstreitig zu einer "deutlichen Verkürzung und Dislokation des Knochenschafts" geführt hat, so dass Spätfolgen nicht als ausgeschlossen betrachtet werden können (vgl. in diesem Zusammenhang BGH MDR 2001, 764, VersR 1991, 779, und NJW-RR 1989, 1367).
  • OLG Hamm, 28.08.1997 - 6 U 202/96
    Auszug aus LG Kaiserslautern, 04.04.2006 - 1 S 145/05
    Doch kann allein auf ihre Ausführungen eine Überzeugungsbildung nicht gestützt werden (vgl. in diesem Zusammenhang auch BGH, Beschluss vom 26. März 1997, Az.: IV ZR 91/96, sowie OLG Hamm, Urteil vom 28. August 1997, Az.: 6 U 202/96).
  • OLG Jena, 31.03.2005 - 8 U 837/03
    Auszug aus LG Kaiserslautern, 04.04.2006 - 1 S 145/05
    Vielmehr muss der Geschäftsherr bei schadensgeneigten Tätigkeiten des Gehilfen auch darauf verweisen können, sich durch geeignete Kontroll- und Überwachungsmaßnahmen von einer tatsächlichen Umsetzung der vorhandenen Sachkunde überzeugt zu haben (vgl. etwa Thüringer Oberlandesgericht, Urteil vom 31. März 2005, Az.: 8 U 837/03).
  • OLG Düsseldorf, 12.04.2017 - 19 U 9/16

    Ansprüche auf Schadensersatz und Schmerzensgeld wegen unerlaubter Handlung;

    Soweit der Kläger unter Hinweis auf das Urteil des Landgerichts Kaiserslautern vom 4. April 2006, (Az.: 1 S 145/05) schließlich die Ansicht vertritt, der Beklagte zu 1. habe der Verpflichtung zuwider gehandelt, die Beklagten zu 2. und zu 3. im Hinblick auf ihre Fähigkeiten zur Ersthilfeleistung zu instruieren, zu überwachen und zu kontrollieren, führt auch dies nicht zu einer Haftung des Beklagten zu 1. aus § 831 Abs. 1 BGB.
  • LG Lübeck, 25.04.2022 - 10 O 238/20

    Schmerzensgeldanspruch: Haftung bei Sturzunfall während einer ärztlich

    Eine Anweisung und Aufsicht ist nur soweit erforderlich, wie die Gefahr im Bereich des Vorhersehbaren liegt (vgl. OLG Hamm a. a. O. Juris Rn. 16; LG Kaiserslautern, Urteil vom 4. April 2006 - 1 S 145/05 -, Juris Rn. 7).
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